Von: Annerose Hintzke
Gesendet: Dienstag, 12. Januar 2021 16:15
Betreff: ÖPNV Bayrisches Oberland – neue Zugflotte
Sehr geehrter Herr Probst,
Ihre Unterlagen habe ich aufmerksam gelesen und würde gern in einem Telefongespräch mit Ihnen vorab erörtern, welche Ansatzpunkte es für die Durchsetzung von mehr Barrierefreiheit bei der Bayerischen Regiobahn (BRB) geben könnte.
Dafür wäre es mir wichtig, mit Ihnen einige mir widersprüchlich erscheinende Aussagen im Positionspapier der BRB und Ihrer Arbeitsgruppe zu klären. Ich kann den Unmut und die Verärgerung auf der Seite der Betroffenen gut verstehen, zumal man den Vergleich zu den Vorgängerfahrzeugen (Integral) hat, die zumindest hinsichtlich der Barrierefreiheit offensichtlich vorteilhafter waren und auch Rollstuhlnutzende bei diesen Zügen ohne fremde Hilfe ein- und aussteigen konnten.
Der Presse ist zu entnehmen, dass die Bayerische Oberlandbahn bzw. die BRB im Zweimonatsrhythmus über Verbesserungen berichten wolle. Gibt es da schon etwas Neues?
Bmerkenswert und inakzeptabel ist, dass die BRB bzw. vorher die Bayerische Oberlandbahn bisher kein Programm zur Barrierefreiheit aufgelegt hat. So heißt es in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in § 2 (Allgemeine Anforderungen) in Abs. 3:
„Die Vorschriften dieser Verordnung sind so anzuwenden, dass die Benutzung der Bahnanlagen und Fahrzeuge durch behinderte Menschen und alte Menschen sowie Kinder und sonstige Personen mit Nutzungsschwierigkeiten ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird. Die Eisenbahnen sind verpflichtet, zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen. Dies schließt die Aufstellung eines Betriebsprogramms mit den entsprechenden Fahrzeugen ein, deren Einstellung in den jeweiligen Zug bekannt zu machen ist. Die Aufstellung der Programme erfolgt nach Anhörung der Spitzenorganisationen von Verbänden, die nach § 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannt sind. Die Eisenbahnen übersenden die Programme über ihre Aufsichtsbehörden an das für das Zielvereinbarungsregister zuständige Bundesministerium. Die zuständigen Aufsichtsbehörden können von den Sätzen 2 und 3 Ausnahmen zulassen.“
Ich kann mir nicht vorstellen, dass von der im letzten Satz genannten Ausnahme Gebrauch gemacht wurde. Wo bleibt also das Programm?
Es mag für eine kurzfristige Lösung kein Weg sein, aber mittelfristig kann die gemeinsame Beratung und Auseinandersetzung über ein solches Programm zu nachhaltigen Fortschritten führen. Wenn es Sie interessiert, schauen Sie vielleicht einmal in das Programm der Deutschen Bahn, das gerade jetzt für eine 4. Überarbeitung fortgeschrieben wird. Sie finden es unter:
https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/programm_der_db.shtml
und direkt unter:
Zur Erarbeitung wurde vor 17 Jahren eine sogenannte programmbegleitende Arbeitsgruppe eingesetzt, in der u. a. auch Herr Jan Gerspach vom VdK Bayern (Ressortleitung Leben mit Behinderung) und ich mitarbeiten.
Ich würde mich freuen, mit Ihnen demnächst einmal telefonieren zu können, vielleicht lassen Sie mich wissen, wann es Ihnen passen würde?
Herzliche Grüße
Annerose Hintzke
Abteilung Sozialpolitik
Referat Barrierefreiheit
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Linienstraße 131
10115 Berlin
Spalt zum Bahnsteig 30cm Spalt sind zuviel Stufe Bahnsteig/Zug Stolperfalle