Der BVS ist ein vom Umweltbundesamt anerkannter und zugelassener, bundesweit tätiger Verein, der:
– die Interessen der von den Auswirkungen des Schienenverkehr Betroffener bündelt und vertritt
– er ist in den maßgeblichen Gremien, z.B. im BMVI oder DIN vertreten
– kann und wird als SV in Ausschüssen des Deutschen Bundestages gehört ( so z.B. zu den Planungsbeschleunigungsgesetzen)
– nimmt zu einschlägigen Gesetzesvorhaben Stellung- wird von den Genehmigungsbehörden regelmäßig frühzeitig in Planungsverfahren – so zB in Scopingverfahren – beteiligt
– er ist mit einem bundesweiten Verbandsklagerecht ausgestattet und stellt dies seinen Mitgliedern zur Verfügung
– er kann Grundsatzfragen für seine Mitglieder gerichtlich Grundsatzfragen klären lassen KONKRET: bereitet der BVS in diesen Tagen eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Schallschutzberechnungen der 16. BimSchVO vor, die von einem Lehrstuhl- und Institutsinhaber der namhaftesten deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften durchgeführt werden kann.
– kommuniziert intern und extern über die in der Satzung der BVS festgelegten Aufgaben und Zielen unserer Vereinigung.
– Er kann die notwendigen Aktivitäten von Ort nicht ersetzen aber mit den o.a. Mitteln unterstützen.
